Allgemeine-Geschaeftsbedingungen

Gültig ab 07.06.2006

1.

Geltungsbereich
Für eventastics GbR gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2.

Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist bindend und wird von eventastics GbR schriftlich, in Form einer Auftragsbestätigung, angenommen.

3.

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Weitere Leistungen können nach Absprache erfolgen.
(1) Preise gelten für 5 Stunden je gebuchtes Angebot, exklusive Auf- und Abbau.
Jede weitere Stunde berechnen wir gestaffelt wie folgt:
- ab 15 Personen 55,00€* pro Stunde
- ab 35 Personen 75,00€* pro Stunde
- ab 45 Personen 95,00€* pro Stunde
- ab 55 Personen 110,00€* pro Stunde
Ab 100 Personen erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Der maximale Buchungszeitraum beträgt 8 Stunden.
(2) Preise beinhalten die Cocktailbar inklusive Auf- und Abbau, 2 Barkeeper, Nutzung der Gläser und des kompletten erforderlichen Equipments.
(3) Preise gelten in Bremen. Für Veranstaltungen im Umland berechen wir eine Kilometerpauschale i.H.v. 0,35€* pro Kilometer ab Landesgrenze.
(4) Gerne möchten wir ihnen weiteres Servicepersonal anbieten. Pro Servicekraft berechnen wir 15,00€* die Stunde. Ab 45 Personen benötigen wir Servicekräfte.
(5) Es werden keine Flaschen herausgegeben.

4.

Qualität
Wir garantieren die ausschließliche Verwendung von qualitativ hochwertigen Produkten. Für Fabrikationsfehler der Hersteller übernehmen wir keine Haftung.

5.

Preise
Ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und sind inklusive Mehrwertsteuer.

6.

Zahlungsbedingungen
(1) Es ist eine Anzahlung von 30% fällig, welche innerhalb der nächsten 10 Kalendertage, nach Erhalt der Auftragsbestätigung, zu entrichten ist.
(2) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin behalten wir die Anzahlung in Höhe von 30% ein. Bei einer Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin ist 70% des Rechnungsbetrags zu entrichten.
(3) Der Rechnungsbetrag in der vollen Höhe von den noch ausstehenden 70% ist innerhalb 10 Kalendertagen nach Veranstaltung fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist eventastics GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Zinssatzes zu fordern.
(5) eventastics GbR - vertreten durch Tim Lüllmann und Marius Stolz - sind dem Auftraggeber zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können.

7.

Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar und die Anlieferung der Getränke erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung und wird mit dem Veranstalter besprochen. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung.

8.

Technische Voraussetzungen
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung eines angemessenen Stromanschlusses am Arbeitsplatz.
(2) Sämtliche behördliche Genehmigungen müssen vom Auftraggeber selbst eingeholt werden.

9.

Nebenkosten
(1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Messeausweise oder Zugangsberechtigungen für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

10.

Terminänderungen
Eine Terminänderung auf Wunsch des Auftraggebers ist spätestens 14 Kalendertage vor dem Vertragstermin gegen Verwaltungskosten i.H.v. 25,00€* bei Einverständnis von eventastics GbR möglich.

11.

Schlechtleistung
(1)Bei Drohungen und Beleidigungen behalten wir uns das Recht zur direkten Beendigung der Dienstleistung vor. Träger der vollen vereinbarten Kosten ist der Auftraggeber. Des Weiteren behalten wir uns vor, Alkohol nicht an übermäßig alkoholisierte Personen auszuschenken. Dies geschieht nach eigenem Ermessen. Bei übermäßig verschwenderischem Verhalten behalten wir uns vor, den Ausschank einzustellen.
(2) Bei Fehlangaben, z.B. fehlender Stromanschluss behält sich eventastics GbR den Rücktritt des mit dem Auftraggeber zustande gekommenen Vertrages vor. Träger der vollen vereinbarten Kosten ist der Auftraggeber.
(3) Bei geringerer Personenzahl als vereinbart behalten wir uns das Recht auf die Forderung einer Pauschale i.H.v. 10,00€* pro fehlender Person vor. Bei höheren Personenzahlen als angegeben, wird Ihnen die zusätzliche Personenzahl in Rechnung gestellt. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Engpässe bei der Versorgung der Gäste, sowie mangelndem Kontingent an Produkten.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bremen.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.

*Nach § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
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