| 1. |
Geltungsbereich Für eventastics GbR gelten
ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
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| 2. |
Zustandekommen des Vertrages Die Bestellung des Kunden
ist bindend und wird von eventastics GbR schriftlich, in Form einer
Auftragsbestätigung, angenommen.
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| 3. |
Leistungen Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung. Weitere Leistungen können nach Absprache erfolgen. (1)
Preise gelten für 5 Stunden je gebuchtes Angebot, exklusive Auf- und
Abbau. Jede weitere Stunde berechnen wir gestaffelt wie folgt: -
ab 15 Personen 55,00€* pro Stunde - ab 35 Personen 75,00€* pro Stunde -
ab 45 Personen 95,00€* pro Stunde - ab 55 Personen 110,00€* pro
Stunde Ab 100 Personen erstellen wir Ihnen gern ein individuelles
Angebot. Der maximale Buchungszeitraum beträgt 8 Stunden. (2)
Preise beinhalten die Cocktailbar inklusive Auf- und Abbau, 2 Barkeeper,
Nutzung der Gläser und des kompletten erforderlichen Equipments. (3)
Preise gelten in Bremen. Für Veranstaltungen im Umland berechen wir
eine Kilometerpauschale i.H.v. 0,35€* pro Kilometer ab Landesgrenze. (4)
Gerne möchten wir ihnen weiteres Servicepersonal anbieten. Pro
Servicekraft berechnen wir 15,00€* die Stunde. Ab 45 Personen benötigen
wir Servicekräfte. (5) Es werden keine Flaschen herausgegeben.
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| 4. |
Qualität Wir garantieren die ausschließliche
Verwendung von qualitativ hochwertigen Produkten. Für Fabrikationsfehler
der Hersteller übernehmen wir keine Haftung.
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| 5. |
Preise Ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und
sind inklusive Mehrwertsteuer.
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| 6. |
Zahlungsbedingungen (1)
Es ist eine Anzahlung von 30% fällig, welche innerhalb der nächsten 10
Kalendertage, nach Erhalt der Auftragsbestätigung, zu entrichten ist. (2)
Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 21 Kalendertagen vor dem
vereinbarten Termin behalten wir die Anzahlung in Höhe von 30% ein. Bei
einer Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin
ist 70% des Rechnungsbetrags zu entrichten. (3) Der Rechnungsbetrag
in der vollen Höhe von den noch ausstehenden 70% ist innerhalb 10
Kalendertagen nach Veranstaltung fällig. (4) Kommt der Auftraggeber
in Zahlungsverzug, so ist eventastics GbR berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe des aktuellen Zinssatzes zu fordern. (5) eventastics GbR -
vertreten durch Tim Lüllmann und Marius Stolz - sind dem Auftraggeber
zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann
verpflichtet, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der
Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können.
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| 7. |
Auf- und Abbau Der Aufbau der Bar und die Anlieferung
der Getränke erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung und
wird mit dem Veranstalter besprochen. Der Abbau erfolgt sogleich nach
Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung.
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| 8. |
Technische Voraussetzungen (1) Der Auftraggeber
verpflichtet sich zur Bereitstellung eines angemessenen Stromanschlusses
am Arbeitsplatz. (2) Sämtliche behördliche Genehmigungen müssen vom
Auftraggeber selbst eingeholt werden.
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| 9. |
Nebenkosten (1) Die notwendigen Übernachtungen gehen
zu Lasten des Veranstalters und werden gesondert in Rechnung gestellt. (2)
Messeausweise oder Zugangsberechtigungen für die Barkeeper und ggf.
weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
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| 10. |
Terminänderungen Eine
Terminänderung auf Wunsch des Auftraggebers ist spätestens 14
Kalendertage vor dem Vertragstermin gegen Verwaltungskosten i.H.v.
25,00€* bei Einverständnis von eventastics GbR möglich.
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| 11. |
Schlechtleistung (1)Bei Drohungen und Beleidigungen
behalten wir uns das Recht zur direkten Beendigung der Dienstleistung
vor. Träger der vollen vereinbarten Kosten ist der Auftraggeber. Des
Weiteren behalten wir uns vor, Alkohol nicht an übermäßig alkoholisierte
Personen auszuschenken. Dies geschieht nach eigenem Ermessen. Bei
übermäßig verschwenderischem Verhalten behalten wir uns vor, den
Ausschank einzustellen. (2) Bei Fehlangaben, z.B. fehlender
Stromanschluss behält sich eventastics GbR den Rücktritt des mit dem
Auftraggeber zustande gekommenen Vertrages vor. Träger der vollen
vereinbarten Kosten ist der Auftraggeber. (3) Bei geringerer
Personenzahl als vereinbart behalten wir uns das Recht auf die Forderung
einer Pauschale i.H.v. 10,00€* pro fehlender Person vor. Bei höheren
Personenzahlen als angegeben, wird Ihnen die zusätzliche Personenzahl in
Rechnung gestellt. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für daraus
entstehende Engpässe bei der Versorgung der Gäste, sowie mangelndem
Kontingent an Produkten.
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| 12. |
Gerichtsstand Gerichtsstand
ist Bremen.
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| 13. |
Salvatorische Klausel Sollte
eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Regelung tritt eine, die dem Willen der Parteien und dem
Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
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| *Nach § 19 UStG wird die
Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen. |